Informationen zum

Alkolock Programm

Was ist der Alkolock, was verspricht sich der Gesetzgeber davon?

Eigentlich heißt die Maßnahme Alternatives Bewährungssystem mittels Wegfahrsperre (ABS).
Teilnehmer an diesem Programm lassen sich einen Alkomat ins Fahrzeug einbauen. Es muss vor jeder Fahrt in das Mundstück geblasen werden und dabei wird der Alkoholgehalt in der Atemluft bestimmt. Bei über 0,1 Promille kann der Motor nicht gestartet werden, darum spricht man auch von einer elektronischen Wegfahrsperre.

Es soll damit Lenkern, denen der Führerschein wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss entzogen wurde und die an dieser Maßnahme teilnehmen möchten, ermöglicht werden sich früher wieder ans Steuer zu setzen. Der Gesetzgeber erhofft sich damit dem Fahren ohne Führerschein und da vor allem im alkoholisierten Zustand entgegen wirken zu können und die persönlichen Folgen des Führerscheinentzuges (zB Verlust des Arbeitsplatzes) zu verringern.

Für wen ist die Maßnahme (ABS) gedacht?

Ist nur für die Führerscheinklasse B bzw. BE möglich.

Welche Kosten erwarten Sie?

Der Kaufpreis für den Alkolock liegt bei ca. € 1500.- oder man mietet das Gerät für € 7 pro Tag, dann fallen € 300.- für den Einbau in einer speziellen Autowerkstätte plus wieder die Kosten für den Ausbau an. Während der Maßnahme wird man von einem Mentor des Samariterbundes betreut (er wertet regelmäßig das Protokoll des Alkolocks aus und bespricht das Ergebnis). In der Regel findet alle 2 Monate ein Mentorengespräch statt zu € 150. Also bei 6 Monaten im Programm € 600 für die Gespräche. Insgesamt kann man mit Kosten ab € 2300.- rechnen um sich 3 Monate Führerscheinentzug zu ersparen, ausgehend von unserem Beispiel 6 Monate Führerscheinentzug.

Wie ist der Ablauf, wenn man an dem Programm teilnehmen möchte?

Ins ABS Programm kommt man nur, wenn man alle Auflagen, die im Führerschein-Entzugsbescheid vorgeschrieben wurden - Nachschulung bzw. Verkehrspsychologische Untersuchung - positiv absolviert hat und keine Suchterkrankung vorliegt.

Die halbe Zeit des ursprünglich ausgesprochenen Entzugs ist aber jedenfalls der Führerschein abzugeben!!!

Nach der halben Entzugsdauer bekommt man einen speziellen Führerschein, muss aber für die doppelte Zeit der restlichen Entzugszeit den Alkolock eingebaut lassen.

Zum Beispiel bedeutet 6 Monate Entzugszeit per Bescheid: In den ersten 3 Monaten Nachschulung und Vpu absolvieren und kein Führerschein, die verbleibenden 3 Monate x 2, also 6 Monate Teilnahme am Alkolock Programm.

Das Alkolock Programm wird nur vom Samariterbund durchgeführt.

 

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